Arbeits- und Sozialversicherungsrecht
Arbeitsverträge, Kündigung, Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis und Arbeitgeberpflichten.
Umfang
Wir beraten und vertreten Arbeitgeber und Arbeitnehmer vom Beginn des Arbeitsverhältnisses bis zu seinem Ende.
Wir entwerfen Arbeitsverträge und unterstützen bei Streitigkeiten aus Kündigung, Arbeitgeberpflichten und Ansprüchen aus dem Arbeitsverhältnis. Für Arbeitgeber erkennen wir rechtliche Risiken frühzeitig und arbeiten daran, dass Arbeitsabläufe den Rechtsvorschriften entsprechen.
Was wir in diesem Bereich tun
- Abfassung von Arbeitsverträgen und Betriebsordnungen
- Kündigungsverfahren: Mitteilungen, Stellungnahmen und Kündigungsschreiben
- Streitigkeiten über Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis (Abfindung, Kündigungsentschädigung, Überstunden, Jahresurlaub)
- Wiedereinstellung und obligatorische Mediation
- Pflichten im Arbeitsschutz
- Verfahren und Streitigkeiten mit der Sozialversicherungsanstalt (SGK)
- Compliance-Prüfungen für Arbeitgeber
Häufig gestellte Fragen
Mir wurde gekündigt. Wie viel Zeit habe ich, um die Wiedereinstellung zu verlangen?
Der Arbeitnehmer muss innerhalb eines Monats ab Zustellung der Kündigungserklärung mit dem Antrag auf Wiedereinstellung einen Mediator anrufen (Arbeitsgesetz (İş Kanunu, Nr. 4857) Art. 20 (Amtlicher Text, öffnet in neuem Tab)). Kommt keine Einigung zustande, kann innerhalb von zwei Wochen ab dem Tag, an dem das Abschlussprotokoll erstellt wurde, Klage beim Arbeitsgericht erhoben werden. Der Kündigungsschutz erfasst grundsätzlich Arbeitnehmer in Betrieben mit dreißig oder mehr Beschäftigten, die eine Betriebszugehörigkeit von mindestens sechs Monaten haben und unbefristet beschäftigt sind (Arbeitsgesetz Art. 18 (Amtlicher Text, öffnet in neuem Tab)). Die Beweislast dafür, dass die Kündigung auf einem triftigen Grund beruht, trägt der Arbeitgeber. Den aktuellen Stand entnehmen Sie bitte dem amtlichen Text.
Wer hat Anspruch auf Abfindung, und erhalte ich sie, wenn ich selbst kündige?
Wird der Arbeitsvertrag eines Arbeitnehmers, der mindestens ein Jahr beschäftigt war, vom Arbeitgeber aus einem anderen Grund als einem Verstoß gegen die guten Sitten und gegen Treu und Glauben gekündigt, entsteht ein Anspruch auf Abfindung (kıdem tazminatı); dieser beruht auf Artikel 14 des früheren Arbeitsgesetzes (İş Kanunu, Nr. 1475), der in Kraft geblieben ist (Früheres Arbeitsgesetz (İş Kanunu, Nr. 1475) Art. 14 (Amtlicher Text, öffnet in neuem Tab)). Die Abfindung wird auch gezahlt, wenn der Arbeitnehmer aus wichtigem Grund kündigt, wegen Wehrdienstes oder zum Renteneintritt ausscheidet, wenn eine Arbeitnehmerin innerhalb eines Jahres ab dem Tag ihrer Eheschließung ausscheidet oder wenn der Arbeitnehmer stirbt. Bei einer Eigenkündigung außerhalb dieser Fälle entsteht grundsätzlich kein Anspruch auf Abfindung. Die Abfindung wird für jedes volle Dienstjahr auf Grundlage von dreißig Tageslöhnen berechnet; der Jahresbetrag ist nach oben begrenzt. Den aktuellen Stand entnehmen Sie bitte dem amtlichen Text.
Muss ich vor einer Klage wegen arbeitsrechtlicher Forderungen einen Mediator anrufen?
Ja. Vor Klagen auf Forderungen und Entschädigungen von Arbeitnehmern oder Arbeitgebern, die auf Gesetz, Einzelarbeitsvertrag oder Tarifvertrag beruhen, sowie vor Klagen auf Wiedereinstellung ist die Anrufung eines Mediators Prozessvoraussetzung (Arbeitsgerichtsgesetz (İş Mahkemeleri Kanunu, Nr. 7036) Art. 3 (Amtlicher Text, öffnet in neuem Tab)). Der Antrag wird bei dem Mediationsbüro am Wohnsitz der Gegenpartei oder am Ort der Arbeitsleistung gestellt. Der Mediator schließt das Verfahren innerhalb von drei Wochen ab; diese Frist kann um höchstens eine Woche verlängert werden. Schadensersatzklagen aus Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten sind von dieser Pflicht ausgenommen. Den aktuellen Stand entnehmen Sie bitte dem amtlichen Text.
Wann verjähren arbeitsrechtliche Forderungen?
Die Verjährungsfrist für Lohnforderungen beträgt fünf Jahre (Arbeitsgesetz (İş Kanunu, Nr. 4857) Art. 32 (Amtlicher Text, öffnet in neuem Tab)). Auch Abfindung, Kündigungsfristentschädigung, Entschädigung wegen bösgläubiger Kündigung, Entschädigung wegen Verstoßes gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz und Urlaubsentgelt verjähren in fünf Jahren (Arbeitsgesetz Zusatzart. 3 (Amtlicher Text, öffnet in neuem Tab)). Die Verjährung des Entgelts für nicht genommenen Jahresurlaub beginnt mit dem Tag der Beendigung des Arbeitsvertrags (Arbeitsgesetz Art. 59 (Amtlicher Text, öffnet in neuem Tab)). Von der Antragstellung beim Mediationsbüro bis zum Abschlussprotokoll ist die Verjährung gehemmt (Arbeitsgerichtsgesetz (İş Mahkemeleri Kanunu, Nr. 7036) Art. 3 (Amtlicher Text, öffnet in neuem Tab)). Den aktuellen Stand entnehmen Sie bitte dem amtlichen Text.
Wie lang sind die Kündigungsfristen?
Die Partei, die einen unbefristeten Arbeitsvertrag kündigen möchte, muss dies der anderen Partei vorher mitteilen (Arbeitsgesetz (İş Kanunu, Nr. 4857) Art. 17 (Amtlicher Text, öffnet in neuem Tab)). Die Kündigungsfrist beträgt bei einer Beschäftigungsdauer von weniger als sechs Monaten zwei Wochen, von sechs Monaten bis anderthalb Jahren vier Wochen, von anderthalb bis drei Jahren sechs Wochen und von mehr als drei Jahren acht Wochen. Diese Fristen sind Mindestfristen und können vertraglich verlängert werden. Die Partei, die die Kündigungsfrist nicht einhält, zahlt eine Entschädigung in Höhe des Lohns für diesen Zeitraum. Den aktuellen Stand entnehmen Sie bitte dem amtlichen Text.
Was kann ich tun, wenn mein Gehalt nicht gezahlt wird?
Ein Arbeitnehmer, dessen Lohn nicht gesetzes- oder vertragsgemäß berechnet oder nicht gezahlt wird, kann den Vertrag aus wichtigem Grund fristlos kündigen (Arbeitsgesetz (İş Kanunu, Nr. 4857) Art. 24 (Amtlicher Text, öffnet in neuem Tab)). Ein Arbeitnehmer, dessen Lohn innerhalb von zwanzig Tagen ab dem Zahltag nicht gezahlt wird, ohne dass höhere Gewalt vorliegt, kann die Arbeitsleistung verweigern und darf deswegen nicht entlassen werden (Arbeitsgesetz Art. 34 (Amtlicher Text, öffnet in neuem Tab)). Auf nicht fristgerecht gezahlten Lohn werden die höchsten für Einlagen geltenden Zinsen berechnet. Die Kündigung durch den Arbeitnehmer aus wichtigem Grund gehört zu den Fällen, die einen Anspruch auf Abfindung begründen (Früheres Arbeitsgesetz (İş Kanunu, Nr. 1475) Art. 14 (Amtlicher Text, öffnet in neuem Tab)).
Wie wird die Überstundenvergütung berechnet?
Arbeit, die über fünfundvierzig Stunden pro Woche hinausgeht, gilt als Mehrarbeit (Arbeitsgesetz (İş Kanunu, Nr. 4857) Art. 41 (Amtlicher Text, öffnet in neuem Tab)). Für jede Überstunde wird der normale Stundenlohn zuzüglich fünfzig Prozent gezahlt. Statt des erhöhten Lohns kann der Arbeitnehmer auf Wunsch für jede Überstunde eine Stunde und dreißig Minuten Freizeit in Anspruch nehmen. Mehrarbeit bedarf der Zustimmung des Arbeitnehmers und darf insgesamt zweihundertsiebzig Stunden im Jahr nicht überschreiten. Den aktuellen Stand entnehmen Sie bitte dem amtlichen Text.
Wie lang ist der Jahresurlaub, und was geschieht mit nicht genommenem Urlaub?
Ein Arbeitnehmer, der einschließlich der Probezeit mindestens ein Jahr beschäftigt war, hat Anspruch auf bezahlten Jahresurlaub (Arbeitsgesetz (İş Kanunu, Nr. 4857) Art. 53 (Amtlicher Text, öffnet in neuem Tab)). Der Urlaub beträgt bei einer Beschäftigungsdauer von einem bis zu fünf Jahren (einschließlich fünf Jahren) mindestens vierzehn Tage, bei mehr als fünf und weniger als fünfzehn Jahren mindestens zwanzig Tage und bei fünfzehn Jahren und mehr mindestens sechsundzwanzig Tage. Für Arbeitnehmer bis einschließlich achtzehn Jahren und ab fünfzig Jahren darf der Urlaub nicht weniger als zwanzig Tage betragen; auf den Anspruch auf Jahresurlaub kann nicht verzichtet werden. Bei Vertragsende wird das Entgelt für nicht genommenen Urlaub auf Grundlage des letzten Lohns gezahlt (Arbeitsgesetz Art. 59 (Amtlicher Text, öffnet in neuem Tab)). Den aktuellen Stand entnehmen Sie bitte dem amtlichen Text.
Was kann ich tun, wenn ich ohne Sozialversicherung oder mit zu wenigen gemeldeten Tagen beschäftigt wurde?
Der Arbeitgeber ist grundsätzlich verpflichtet, den Beschäftigten vor Arbeitsbeginn mit der Anmeldung zur Beschäftigung bei der Sozialversicherungsanstalt (Sosyal Güvenlik Kurumu – SGK) anzumelden (Gesetz über die Sozialversicherung und die allgemeine Krankenversicherung (Sosyal Sigortalar ve Genel Sağlık Sigortası Kanunu, Nr. 5510) Art. 8 (Amtlicher Text, öffnet in neuem Tab)). Für nicht gemeldete oder von der Anstalt nicht festgestellte Beschäftigungszeiten kann innerhalb von fünf Jahren ab dem Ende des Jahres, in dem die Beschäftigung ausgeübt wurde, beim Arbeitsgericht eine Klage auf Feststellung der Beschäftigungszeit (hizmet tespiti davası) erhoben werden (Gesetz über die Sozialversicherung und die allgemeine Krankenversicherung Art. 86 (Amtlicher Text, öffnet in neuem Tab)). Diese Frist ist wichtig, da sie zu einem Rechtsverlust führen kann. Der Antrag auf Feststellung der Versicherungszeit aus einem Arbeitsvertrag ist von der Pflicht ausgenommen, vor Klageerhebung einen Antrag bei der Anstalt zu stellen (Arbeitsgerichtsgesetz (İş Mahkemeleri Kanunu, Nr. 7036) Art. 4 (Amtlicher Text, öffnet in neuem Tab)). Den aktuellen Stand entnehmen Sie bitte dem amtlichen Text.
Welche Meldepflicht hat der Arbeitgeber bei einem Arbeitsunfall?
Der Arbeitgeber ist verpflichtet, einen Arbeitsunfall unverzüglich den örtlichen Sicherheitsbehörden und spätestens innerhalb von drei Arbeitstagen nach dem Unfall der Sozialversicherungsanstalt (Sosyal Güvenlik Kurumu – SGK) zu melden (Gesetz über die Sozialversicherung und die allgemeine Krankenversicherung (Sosyal Sigortalar ve Genel Sağlık Sigortası Kanunu, Nr. 5510) Art. 13 (Amtlicher Text, öffnet in neuem Tab)). Die Meldung erfolgt mit dem Formular zur Meldung von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten, entweder unmittelbar oder per Einschreiben. Bei Unfällen an Orten außerhalb des Einflussbereichs des Arbeitgebers beginnt die Frist mit dem Tag, an dem der Unfall bekannt wird. Bei Schadensersatzklagen aus einem Arbeitsunfall ist die Anrufung eines Mediators keine Prozessvoraussetzung (Arbeitsgerichtsgesetz (İş Mahkemeleri Kanunu, Nr. 7036) Art. 3 (Amtlicher Text, öffnet in neuem Tab)). Den aktuellen Stand entnehmen Sie bitte dem amtlichen Text.
Zugehörige Musterschriftsätze
Die Inhalte dienen nur der allgemeinen Information und sind keine Rechtsberatung. Im Einzelfall beraten Sie Anwältinnen und Anwälte.